Was machen wir – Unsere Arbeit in der Gemeinschaft

Wir gehen den Werdenfelser Weg

Der Werdenfelser Weg ist ein verfahrensrechtlicher Ansatz im Rahmen des geltenden Betreuungsrechts, den Gedanken der Vermeidung von Fixierungen und freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Bauchgurte, Bettgitter, Vorsatztische etc. in Pflegeeinrichtungen zu stärken. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität alter und kranker Menschen.

Ausgangspunkt war die Spezialisierung von Verfahrenspflegern für das gerichtliche Genehmigungsverfahren von Fixierungen an den örtlichen Betreuungsgerichten, damit sie über pflegefachliches Wissen und gehobenen juristischen Informationsstand dieses Themas verfügten; diese Verfahrenspfleger stellten gemeinsam mit den Pflegeeinrichtungen Alternativüberlegungen zur Vermeidung von Fixierungen an. Nach Abwägung von Sturzrisiko einerseits und den Folgen einer Fixierung andererseits kam man oft zum Ergebnis, dass diese Zwangsmaßnahme fachlich und juristisch mit allen Auswirkungen nicht zu rechtfertigen sei.

Aufgrund der latenten Gefahr der Pflegeeinrichtungen vor späteren Regressforderungen von Krankenkassen für Sturzbehandlungskosten bei Nichtfixierung wurde diese Abwägung in einer abschließenden gerichtlichen Entscheidung – die Versagung der Fixierungsgenehmigung – festgehalten.

Auch ohne eine gerichtliche Einschaltung ergreifen wir die Möglichkeit von Alternativmaßnahmen. Bei uns kommen Niederflurbetten, Schaumstoffrollen, Bewegungslicht und Hüftprotektoren zum Einsatz. Zudem setzen wir auf alternative Mobilisierungsformen im Aufenthaltsbereich sowie physiotherapeutische Begleitung, um insbesondere Demenzkranken und Bewohnern mit kognitiven Einschränkungen in ihrem Bewegungsdrang optimal  zu begleiten. Dabei nutzen wir eigene Dokumentationssysteme, um rechtssicher die Grundlagen der pflegerischen Nichtfixierungsentscheidung festzuhalten.

 

 

 

 

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